Einfach – Effektiv – Nachhaltig – Direkt – Transparent
Elisabethstift - Berliner Sparkasse - IBAN: DE82 1005 0000 2040 003250 - BIC: BELADEBEXXX
Immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft beschäftigen sich mit dem Gedanken, wie sie auch nach ihrem Tod noch Gutes, Nachhaltiges und Sinnvolles bewirken können, z.B. weil sie keine Kinder haben oder weil ihnen bestimmte Werte wichtig sind.
Das Elisabethstift möchte Sie in Ihren Überlegungen unterstützen und begleiten und Ihre Fragen beantworten. Sollten Sie sich für ein Testament oder ein Vermächtnis zu Gunsten des Elisabethstifts entscheiden, würden wir uns über ein persönliches Kennen lernen sehr freuen. So können wir ggf. gemeinsam besprechen, wie wir Sie begleiten können und wo Sie ggf. Ihr Erbe gern eingesetzt haben wollen. Bitte sprechen Sie uns einfach an!
Sie möchten auch über Ihr Wirken zu Lebzeiten hinaus Gutes tun und in die Kinder nach Ihnen investieren? Dann können Sie das Elisabethstift testamentarisch als Erbe einsetzen. Wir setzen alles daran, Ihrem letzten Willen sorgfältig zu entsprechen. In Absprache und bei Bedarf können wir uns z.B. auch um die Beisetzung, die Organisation einer Grabpflege und eine Wohnungsauflösung etc. kümmern. Ihr Wille und Ihre Wünsche für die Kinder des Elisabethstifts zählen und Ihr Einsatz für diese Kinder bleibt unvergessen.
Ihre Unterstützung kann viele Facetten haben, ebenso wie Ihr Nachlass. Gerne bespricht unsere Geschäftsführung mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Ob finanzielle oder materielle Spende – Ihr Vermächtnis eröffnet Kindern neue Chancen.
Sie überlegen Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück zu hinterlassen? Dann nehmen Sie gerne gezielt diesbezüglich Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne auch bei Haushaltsauflösungen.
Ohne Testament gilt das Gesetz, d.h. Ihr Erbe geht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge an Ihre Angehörigen (zuerst an Erben 1. Ordnung = Kinder oder Enkel, dann an Erben 2. Ordnung = Ihre Eltern, Geschwister, oder Neffen / Nichten und schließlich an Erben 3. Ordnung = Ihre Großeltern, Onkel / Tanten oder Cousinen /Cousins). Sollte es keine gesetzlichen Erben geben, würde der Staat Ihr Vermögen erben.
Ein Testament ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Wünsche und Vorstellungen von diesen Regelungen abweichen.
Im Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Nachlass passieren soll. Eine Erbschaft bedeutet, Sie benennen, wer Ihr Erbe sein soll. Das können Menschen sein, denen Sie sich verbunden fühlen – oder es kann eine gemeinnützige Organisation wie das Elisabethstift sein, deren Werte und Ziele Sie teilen. Ihre Verwandten (aber nur die gesetzlichen Erben, also Kinder oder Enkelkinder, Ehepartner oder ggf. die eigenen Eltern) erhalten dann trotzdem einen so genannten Pflichtteil, der die Hälfte von dem umfasst, was ihnen nach den gesetzlichen Regelungen zustehen würde.
In einem Vermächtnis bestimmen Sie in Ihrem Testament, dass einer Person oder einer Organisation etwas Bestimmtes hinterlassen werden soll, z.B. ein Geldbetrag oder ein Wertgegenstand. Der Erbe ist dann verpflichtet, dieses auch entsprechend Ihrer Wünsche umzusetzen.
Beides - also sowohl eine Erbschaft als auch ein Vermächtnis – sind für gemeinnützige Organisationen steuerfrei.
Es gibt zwei Möglichkeiten für ein Testament: ein eigenhändiges und ein notarielles. Das eigenhändige Testament können Sie jederzeit selbständig und ohne Kosten erstellen. Sie können es auch gemeinschaftlich mit Ihrem Ehepartner formulieren. Dabei gibt es formal folgendes zu beachten:
- Es muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein.
- Es muss von Ihnen mit Vor- und Familiennamen unterschrieben sein.
- Es muss Ort und Datum erhalten.
- Enthält es mehrere Seiten, müssen die einzelnen Blätter nummeriert und ebenfalls unterschrieben sein.
- Es wäre außerdem gut, wenn es mit einer eindeutigen Überschrift versehen ist: z.B. mein letzter Wille
- Als Verfasser*in des Testaments müssen Sie mind. 16 Jahre und testierfähig sein, d.h. im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte.
Wenn Sie ein vorhandenes Testament ändern, ist es sinnvoll, die Änderungen ebenfalls einzeln mit Datum und Unterschrift zu bestätigen – oder es neu zu formulieren und das ungültige zu vernichten oder zumindest als ungültig zu kennzeichnen.
Sie sollten Ihr Testament an einen Ort aufbewahren, an dem es im Todesfall sicher und schnell aufgefunden wird – oder Sie teilen einer nahestehenden Person – oder ggf. den eingesetzten Erben mit, wo Sie es hinterlegt haben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Ihr Testament gegen eine Gebühr beim Amtsgericht Ihres Wohnortes zu hinterlegen.
Bei einem notariellen Testament schreibt der Notar Ihre Wünsche und Regelungen auf und Sie brauchen es nur noch zu unterschreiben. Der Notar prüft dabei die Rechtssicherheit und Eindeutigkeit. Die Gebühren richten sich nach der Höhe Ihres Vermögens. Der Notar übergibt Ihr Testament zur Aufbewahrung dann ebenfalls dem Amtsgericht.
Das Elisabethstift ist eine gemeinnützige Stiftung und gilt beim Finanzamt als besonders förderungswürdig. Somit sind wir als Einrichtung von der Erbschaftssteuer befreit. Sie können also sicher sein, dass Ihr Nachlass ungeschmälert der Arbeit des Elisabethstifts, zugunsten der Kinder eingesetzt wird.
... würden wir uns verantwortungsbewusst und umsichtig darum kümmern, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Wir würden für die Wohnungsauflösung und ggf. Kontenauflösungen sorgen und das entweder selbst übernehmen oder jemanden damit beauftragen.
... erhalten wir keinen Einblick in Ihre privaten Angelegenheiten. Das bedeutet, die organisatorischen und persönlichen Angelegenheiten (wie z.B. Regelung der Wohnungsauflösung etc.) werden von Ihren Erben geregelt – und das Elisabethstift erhält das, was Sie ‚uns vermachen‘ möchten.
... können wir mit Ihnen über Ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen und diese dann sorgsam umsetzen. So können wir z.B. in einer Zeitungsannonce Ihre Spende anzeigen. Wir können Sie in unserer Elisabethstift-Chronik namentlich erwähnen. Wir können mit Ihnen gemeinsam überlegen, in welcher Weise oder für welches konkrete Projekt wir Ihr Erbe einsetzen dürfen. Darüber würden wir uns sehr freuen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unsere Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, aber ohne Gewähr sind.
D.h. wir empfehlen ggf. eine zusätzliche Rechtsberatung oder auch eine Steuerberatung durch Fachkräfte.
Vielen Dank für Ihr Interesse – Sie können auf diese Weise viel Gutes für benachteiligte Kinder und Familien bewirken!
Zögern Sie nicht, bei Interesse oder offenen Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen.
Sabine Witt – Öffentlichkeitsarbeit
Berliner Straße 118, 13467 Berlin
Telefon: 030 40507-161
Fax: 030 40507-160
E-Mail: gemeinsam-helfen@elisabethstift.berlin
Alfred Enns – Geschäftsführer des Elisabethstifts
Berliner Straße 118, 13467 Berlin
Telefon: 030 40507-123
Fax: 030 40507-160
E-Mail: alfred.enns@elisabethstift-berlin.de
Vielen Dank im Namen der Kinder und Familien.
Sie möchten ein konkretes Spendenanliegen mit uns besprechen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.